Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Dienstleistung der Verhandlungssachen CCS GmbH,
Am Graben 18, 65439 Flörsheim am Main (Stand 04/2019)

I. Vorbemerkung, Vertragsparteien

Die Verhandlungssachen CCS GmbH/Auftragnehmer bietet dem Kunden/Auftraggeber individuelle Verhandlungsdienstleistungen unmittelbar bei dem Verkäufer/Unternehmen an. Über die Online
Plattform www.verhandlungssachen.de können verbindliche Verträge zwischen Kunden und der
Verhandlungssachen CCS GmbH geschlossen werden. Weiterhin kann die Verhandlungssachen CCS
GmbH schriftlich verbindlich vom Kunden beauftragt werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis der Verhandlungssachen
CCS GmbH für die Verhandlungsdienstleistung und den Kunden. Sie gelten ausschließlich soweit
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

II. Leistungen der Verhandlungssachen CCS GmbH

Die Verhandlungssachen CCS GmbH übernimmt für den Kunden/Auftraggeber die
Verhandlungsführung unmittelbar bei dem Unternehmen/Verkäufer, von welchem der Kunde ein/en
Angebot/Kostenvoranschlag erhalten hat. Zudem bietet die Verhandlungssachen CCS GmbH
Verhandlungsführung bei alternativen Unternehmen/Verkäufer an, welche das identische Produkt
anbieten. Der Kostenvoranschlag bzw. das Angebot muss größer als 5.000,00 € sein. Durch die
Verhandlungsdienstleistung, die durch die Verhandlungssachen CCS GmbH ausgeführt wird, soll
eine Ersparnis unmittelbar bei dem Unternehmen/Verkäufer erzielt werden.

III. Vergütung/Honorar

  1. Die Verhandlungssachen CCS GmbH erhält vom Kunden ein Verhandlungshonorar in Höhe von
    25 % von der verhandelten Ersparnis. Berechnungsgrundlage der Vergütung ist einzig die von der
    Verhandlungssachen CCS GmbH ausgehandelte Ersparnis. Die Ersparnis ist die Differenz zwischen
    dem vom Kunden eingereichten Angebot/Kostenvoranschlag und dem letztlich von der
    Verhandlungssachen CCS GmbH ausgehandelten Preis.
  2. Das Verhandlungshonorar in Höhe von 25 % ist auch dann fällig, wenn die Verhandlungssachen
    CCS GmbH eine Ersparnis erzielt hat und der Kunde dennoch die Sache bzw. Dienstleistung nicht
    abnimmt.
  3. Von Verhandlungssachen CCS GmbH in Rechnung gestellte Beträge sind ohne Abzug sofort mit
    Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen (auch Samstage und
    Sonntage gelten als Kalendertage) zu zahlen.
  4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so behält
    sich die Verhandlungssachen CCS GmbH vor Verzugsschaden (z. B. Inkassogebühren,
    Mahngebühren, Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren) geltend zu machen.

IV. Durchführung der Leistung, Leistungszeit, Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Verhandlungssachen CCS GmbH unterliegt bei der Durchführung der von ihr übernommenen
    Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes, sowie des einzusetzenden
    Personals keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
  2. Die Leistungen der Verhandlungssachen CCS GmbH gelten als erfüllt, wenn sie die
    Verhandlungsdienstleistung bei dem Unternehmen/Verkäufer erbracht und dem Kunden das
    entsprechende Ergebnis mitgeteilt hat, unabhängig vom Verhandlungserfolg. Die CCS GmbH behält
    sich vor, im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu leisten.
  3. Das Vertragsverhältnis wird mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien wirksam und endet mit
    der vereinbarten Verhandlungsdienstleistung, unabhängig vom Verhandlungserfolg. Ein bestimmter
    Erfolg wird durch die Verhandlungssachen CCS GmbH nicht geschuldet. Wenn die Dienstleistung
    online bestellt wird, kommt das Vertragsverhältnis erst zustande, wenn die Verhandlungssachen CCS
    GmbH das Angebot per-Email angenommen hat.
  4. Der Dienstleistungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer
    Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der
    Dienstleistungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund ohne
    Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

V. Zustandekommen des Vertrages

  1. Vertragsschluss
    Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrags des Kunden/Auftraggebers sowie der
    Auftragsbestätigung durch die Verhandlungssachen CCS GmbH. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem
    Zugang der elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als
    zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit dem Eingang auf
    dem Server, auf dem sich das E-Mail Konto des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche
    Kenntnisnahme des Auftraggebers kommt es hierbei nicht an. Ferner kann der Kunde das Angebot
    auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch, persönlich oder per Online-Kontaktformular
    gegenüber der Verhandlungssachen CCS GmbH abgeben.
  2. Vertragsschluss über die Internetpräsenz
  • Die auf der Internetseite der Verhandlungssachen CCS GmbH angebotene Dienstleistung stellt
    kein verbindliches Angebot der Verhandlungssachen CCS GmbH dar, sondern sie dient zur Abgabe
    eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein
    verbindliches Angebot ab, das von der Verhandlungssachen CCS GmbH gesondert per E-Mail
    angenommen wird. Durch Versand einer Auftragsbestätigung innerhalb von fünf Tagen kann die
    Verhandlungssachen CCS GmbH den Auftrag annehmen.
  • Die Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen
    erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm
    beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch
    sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
  • Der Kunde stimmt zu, dass er die Rechnungen elektronisch erhält.

VI. Haftung/Schadensersatz

Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Verhandlungssachen CCS GmbH haftet nicht für die Produkte oder Dienstleistungen der
Verkäufer oder der Unternehmen, die die Leistung erbringen. Ansprechpartner für die
Mängelbeseitigung oder Mängelfolgeschäden ist der jeweilige Verkäufer oder das Unternehmen. Die
Verhandlungssachen CCS GmbH versucht Ersparnisse unmittelbar bei dem Unternehmen/Verkäufer
zu erzielen. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den Produkten oder der Dienstleistung des
jeweiligen Unternehmens/Verkäufers. Die Verhandlungssachen CCS GmbH leistet keinen
Schadensersatz, wenn die Ware oder das Objekt während des Verhandlungszeitraumes nicht mehr
verfügbar oder die Verhandlungen gescheitert sind.

VII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Die Aufrechnung und Zurückbehaltung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung möglich. Die Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben
Rechtsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies im
    Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch
    eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es
    sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
    Vertragsverhältnissen, einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselprozessen, der Sitz der
    Verhandlungssachen CCS GmbH in Flörsheim am Main. Wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften,
    entgegenstehen.